Seit dem 04.03.2022 gelten folgende Neuerungen bei den Corona-Regeln (Quelle: https://www.land.nrw/corona)
UNTER 18 JAHREN: KEINE ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN MEHR
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr. Es ist also weder ein Test noch ein Impf- oder Genesenennachweis vorzuzeigen.
AB 18 JAHREN: 3G REGEL
Der Zutritt ist für Getestete, Genesene oder vollständig Geimpfte gestattet. Schüler (über 18 Jahre) sind durch die Schultestungen weiterhin immunisierten Personen gleichgestellt (Ausnahme: in den Ferien).
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